Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.08.2007)
§1 Allgemeines / Geltungsbereich
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Angebot von „Hundestudio Dandy“ aufgeführt. Im Übrigen gelten die Gesetzte der Bundesrepublik Deutschland.
Auftragnehmer im nachfolgenden Sinn ist:
Tanja Kossi
Gerhart-Hauptmann-Str.1
§2 Angebotene Dienstleistungen
Es werden folgende Dienstleistungen angeboten: Baden, Fönen, Kämmen, Bürsten, Scheren, Trimmen, Schneiden, Krallenpflege, Pfotenpflege, Ohrenpflege, Augenpflege.
§3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber erklärt mit Abgabe des Auftrages und Terminvereinbarung, dass er selbst Halter des betreffenden Hundes ist oder vom Halter des Hundes dazu beauftragt worden ist. Er übernimmt die Verantwortung, bei Sonderwünschen, die gegen die Rassestandards sprechen, für späteres Aussehen des Hundes. Er ist verpflichtet, dem Auftragnehmer möglich gefährliche Eigenarten oder Störungen des Hundes mitzuteilen.
§4 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und seiner Ausbildung entsprechend zu erledigen. Die Hunde werden nach bestem Tierschutzverständnis behandelt. Die Örtlichkeit für die Ausübung des Auftrages wird pfleglich behandelt, jedoch ist der Auftraggeber für die Reinigung (lose Hundehaare) selber zuständig, wenn die Behandlung bei Auftraggeber zu Hause stattfindet. Der Auftragnehmer macht den Auftraggeber auf mögliche Fehler bei den Wünschen betreffend Rassestandards aufmerksam. Alle Angaben, die mündlich oder über andere Wege (E-Mail, Kontaktformular) zu Personen, Hunden und Auftrag vom Auftraggeber bekannt gegeben werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung des Auftrages werden diese Daten ausschließlich zur Auftragsarchivierung und Kundenpflege benutzt.
§5 Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer führt die Leistungen gemäß den Wünschen und Angaben des Auftraggebers durch. Der Auftragnehmer haftet nicht für geistige oder körperliche Schäden des Hundes oder des Auftraggebers wegen unterschiedlicher Auffassung von Aussehen des Hundes oder Qualität der Arbeit.
§6 Auftragserteilung
Aufträge und Termine werden mündlich vereinbart. Es sind jeweils einmalige Aufträge. Bei einmaligen Leistungen wie dieser ist der Auftrag mit Erfüllung der Leistung und Bar-Bezahlung beendet. Der Umfang der Dienstleistungen wird vor dem Termin mündlich vereinbart. Es können detaillierte Verabredungen bei der Auftragserfüllung getroffen werden. Der Auftragnehmer kann bei erkennbarer Gefahr durch den Hund auf die Erfüllung des Auftrages verzichten, um seine eigene Gesundheit zu schützen.
§7 Vergütung und Zahlungspflicht
Die Preise für die einzelnen angebotenen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste. Zahlungen sind nach Auftragserfüllung direkt bar fällig.
Sollte sich der Auftrag als nicht ausführbar gem. §7 Satz 6 herausstellen, so werden, unabhängig einer Vergabe eines Ersatztermins, die entstandenen Fahrtkosten von 0,50€ je gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
Sollte ein vereinbarter Termin nicht min. 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird dem Kunden als Aufwandsentschädigung eine Pauschale von 20,-€ in Rechnung gestellt.
Ist der Auftragnehmer bereits auf dem Weg zur Kundenadresse und erst dann wird abgesagt oder der Termin wird nicht abgesagt, und der Auftragnehmer trifft den Kunden nicht an, so werden zusätzlich die entstandenen Fahrtkosten von 0,50€ je gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
§8 Hinweis auf die Unternehmensform
„Hunhdestudio Dandy“ ist ein Kleinunternehmen im Nebenerwerb. Alle Rechnungen werden ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Preise sind End-Preise. Als Kleinunternehmen ist „Hundestudio Dandy“ umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG.
§9 Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Durch die Einmaligkeit der Aufträge ist der jeweilige Stand zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung maßgebend.
§10 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.